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Scheidung im Ausland / Anhörung nicht notwendig |
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Aus Saldo Nr. 7 / 2005 |
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Eine im Ausland erfolgte einvernehmliche Scheidung muss laut Bundesgericht in der Schweiz auch dann anerkannt werden, wenn die ausländischen Richter die Ehegatten nicht persönlich angehört und nach einer Bedenkzeit keine schriftliche Bestätigung verlangt haben, wie es das Schweizerische Zivilgesetzbuch vorsieht. Das Gericht muss sich aber vom Scheidungswillen der Parteien hinreichend überzeugt haben. Bundesgericht, Urteil 5A.26/2004 vom 26. Januar 2005 |